Auszug aus: „Die europäische Union erklärt – Migrations- und Asylpolitik“
© Europäische Union, 2013
Den vollen Beitrag mit veranschaulichenden Materialien finden Sie unter
http://europa.eu/pol/pdf/flipbook/de/migration_de.pdf
Die EU – ein schützender Raum
Asyl ist eine Form des internationalen Schutzes, der Menschen gewährt wird, die aus ihrem Herkunftsland fliehen, weil sie dort ernsthaft fürchten müssen, verfolgt zu werden. Dieser Schutz gilt auch für Menschen, die Gefahr laufen, einen ernsthaften Schaden zu erleiden,
wenn sie in ihr Heimatland rückgeführt werden. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) haben im Jahr 2011 weltweit
über 860 000 Menschen Asyl beantragt. Zwar fliehen die meisten Menschen zunächst in ein Nachbarland und beantragen dort Asyl, doch entfallen auf die EU etwa 35 % der Asylanträge weltweit. Die Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist in ihrer Charta der
Grundrechte und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus einer internationalen Vereinbarung, nämlich dem 1951 in Genf geschlossenen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention). Die Zahl der Menschen, die jährlich in der EU Asyl beantragen, verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Mitgliedstaaten. 2011 entfielen 90 % der Asylanträge auf
zehn Mitgliedstaaten. Dabei standen Frankreich und Deutschland an erster Stelle. Stellt man aber die Zahl der Asylbewerber eines Landes zu seiner Bevölkerung in Beziehung, so sind Malta, Zypern, Schweden und Belgien die am meisten betroffenen Länder. Wegen ihrer geografischen Lage oder weil sie in dem Ruf stehen, ein aufnahmefreundliches Land zu sein, werden in diesen Ländern viele Asylanträge gestellt; verbunden mit ihrer kleinen Fläche ergibt sich für sie eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Anträgen. Die EU muss sich mit diesen
Ländern solidarisch zeigen und die Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge mittragen.
Ausblick:
Die EU arbeitet schon seit einigen Jahren an der Verbesserung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Rechtsvorschriften wurden kürzlich aktualisiert, um die Asylverfahren der EU-Mitgliedstaaten noch stärker anzugleichen und sie zügiger, gerechter und effizienter zu machen. Dies kommt nicht nur den EU-Mitgliedstaaten zugute, sondern garantiert auch Asylbewerbern europaweit einheitliche Schutzbedingungen. Die Europäische Union beabsichtigt außerdem, Nicht-EU-
Länder insbesondere mithilfe von regionalen Schutzprogrammen noch stärker bei der Bewältigung von Flüchtlings- und Asylfragen zu unterstützen.